Weitere Informationen auf www.museen-in-oesterreich.at
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Museumsregistrierung in Österreich

Die Liste registrierter Museen (www.museen-in-oesterreich.at) ist
 
… ein österreichweit anerkanntes Qualitätskriterium
… Basis einer international vergleichbaren Museumsstatistik, die Statistik Austria durchführt
Orientierungshilfe für Behörden und Entscheidungsträger
… Voraussetzung für die Erlangung des Österreichischen Museumsgütesiegels
… Bedingung für viele Förderungen
… Instrument für Öffentlichkeitsarbeit
 
Jede Institution darf sich als Museum bezeichnen, auch wenn sie sich nicht den Ethischen Richtlinien von ICOM – International Council of Museums (Fassung 2010) verpflichtet fühlen. 
Der Begriff „Museum“ ist in Österreich rechtlich nicht geschützt. 
 
Die mit Museumsangelegenheiten befassten Stellen in Österreich haben deswegen die Museumsregistrierung entwickelt, um Institutionen zu identifizieren, die den in Anlehnung an die ICOM-Definition für Museen festgesetzten Kriterien entsprechen.
 
Jene Institutionen, die kein Museum sind (1), und somit andere Zielsetzungen verfolgen, leisten nach unserem Verständnis ebenso wertvolle Kulturvermittlungsarbeit in der Region. Wie bisher werden wir auch diesen Einrichtungen mit unserer Service- und Netzwerkarbeit, mit Informationen und Hilfestellung zur Seite stehen.
 
Mitglieder der ARGE Bundesländerplattform sind
 
-      Museumsbund Österreich
-      Jury und Geschäftsstelle des Österreichischen Museumsgütesiegels
-      ICOM Österreich 
 
sowie der alphabetischen Reihenfolge der österreichischen Bundesländer folgend:
 
-      Burgenland: Landesmuseum Burgenland
-      Kärnten: Land Kärnten. Abteilung Kunst und Kultur in Kooperation mit dem Bund Kärntner Museen
-      Niederösterreich: Museumsmanagement Niederösterreich
-      Oberösterreich: Verbund Oberösterreichischer Museen
-      Salzburg: Landesverband Salzburger Museen und Sammlungen in Kooperation mit Land Salzburg, Kultur, Referat 2/03: Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
-      Steiermark: MUSIS – Steirischer Museumsverband in Kooperation mit Land Steiermark. Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen, Referat Kunst, Kulturelles Erbe und Volkskultur
-      Tirol: Museumsservicestelle der Kulturabteilung im Amt der Tiroler Landesregierung in Kooperation mit TiMus – Tiroler Museumsverband
-      Vorarlberg: Land Vorarlberg
-      Wien: Museumsbund Österreich
 
Für die Registrierung sind neben allgemeinen Angaben 29 Ja-oder-Nein-Fragen erarbeitet worden, die den Schluss zulassen, ob es sich hierbei um ein Museum handelt. Die Befragung wird alle drei bis fünf Jahre wiederholt.
 
Diese Fragen gliedern sich in vier Bereiche:
  • Das Museum und seine Sammlung
  • Das Museum und seine Besucher:innen
  • Das Museum und seine Mitarbeiter:innen
  • Stabile rechtliche und finanzielle Basis
 

Erläuterungen zum Fragebogen 

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann ohne Angaben von Gründen unterbleiben.
Die „Allgemeinen Angaben“ (Institution, Rechtsträger, Anschrift, Museumstyp, Sammlungsbezug, Webseite, Museumsgütesiegelträger) werden auf der Webseite www.museen-in-oesterreich.at öffentlich zugänglich gemacht.
Darüber hinaus werden Angaben (Institution, Rechtsträger, Anschrift, Museumstyp, Sammlungsbezug, Webseite, Museumsgütesiegelträger, Ansprechpartner:in, E-Mail-Adresse(n), Telefonnummer) Statistik Austria zur Verfügung gestellt, um die österreichweite Museumsstatistik durchführen zu können.
 
Das Einreichen von zusätzlichen Unterlagen ist für die Registrierung grundsätzlich nicht notwendig. 
Die Bundesländervertretungen behalten sich vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern, um einzelne Angaben zu überprüfen.
 
1. Das Museum und seine Sammlung
 
Die Führung eines Bestandsverzeichnisses ist eine grundlegende Voraussetzung und Verpflichtung für die Museumsarbeit.
Der überwiegende Anteil der Sammlungsbestände, ihre Herkunft und ihr Zustand müssen erfasst sein. Neuzugänge, spätestens ab dem Zeitpunkt der erfolgten Museumsregistrierung, sind lückenlos zu erfassen; ein Konzept oder Arbeitsablauf für Erfassung und Inventarisierung der Bestände sollte bestehen. 
Ihre Ansprechpartner:innen in den Bundesländern informieren Sie gerne. 
 
Für die Registrierung Ihrer Institution ist die Art und Weise unerheblich, ob das Bestandsverzeichnis analog oder digital vorliegt.
 
Für eine Registrierung müssen die Fragen 1 bis 3 positiv beantwortet werden. 
Eine negative Beantwortung der weiteren Fragen hat keine unmittelbare Konsequenz für die Museumsregistrierung.

2. Museum und Öffentlichkeit
 
Ein Museum ist eine Einrichtung im Dienste der Gesellschaft und muss zu angemessenen, regelmäßigen Zeiten öffentlich zugänglich sein.
Die Registrierung ist nicht an eine bestimmte Stundenanzahl gebunden, die Öffnungszeiten müssen aber wiederkehrend und für die Besucherin/den Besucher nachvollziehbar und ersichtlich sein.
 
Das Vorhandensein einer Ausstellung und die öffentliche Zugänglichkeit, also Frage 1 und 3, sind für eine Registrierung zwingend erforderlich. Eine negative Beantwortung der weiteren Fragen hat keine unmittelbare Konsequenz für die Museumsregistrierung.
 
3. Das Museum und seine Mitarbeiter:innen
 
Eine grundlegende Aus- und Weiterbildung ist für die Museumsarbeit – gleich ob haupt- oder ehrenamtlich – erforderlich.
Für eine Registrierung ist eine positive Beantwortung nicht zwingend erforderlich.
 
 
4. Stabile rechtliche und finanzielle Basis
 
Museen verwalten die Sammlungen treuhänderisch für die Öffentlichkeit, ihre Organisationsform ist nicht gewinnorientiert, d. h. sämtliche d. h. sämtliche Einkommen (einschließlich aller Überschüsse und Gewinne) werden ausschließlich zum Nutzen dieser Organisation verwendet.
 
  
Alle mit Museumsangelegenheiten befassten regionalen Einrichtungen in den Bundesländern sind in den jeweiligen Bundesländern Ansprechpartner:in für Fragen und Beratungsleistung rund um die Museumsregistrierung, das Museumsgütesiegel und andere Problemstellungen und Heraus-forderungen im Museumsalltag.
 
Die Österreichische Museumsregistrierung konnte 2013/4 dank Mitteln des damalig zuständigen Ministeriums für Kultur (Bundeskanzleramt) umgesetzt werden. Die Betreuung der Museumsregistrierung liegt nun beim Museumsbund Österreich und der in den Bundesländern mit Museums-angelegenheiten befassten Stellen.


(1) Dazu zählen Privatmuseen ohne dauerhaft rechtliche Absicherung; Denkmäler; Einrichtungen mit nur zeitlich begrenzten Ausstellungen; Science Center; Besucher:innenzentren (z. B. Natur- und Tierparke ohne eigene Sammlung); konzeptionslose Ansammlungen verschiedenartiger Objekte ohne fachbezogenen Hintergrund; gleichartige Objektansammlungen ohne fachbezogenen Hintergrund oder ohne Bildungsfunktion; fachbezogene, aber nicht zuletzt einem kommerziellen Zweck dienende Verkaufsschauen; rein didaktischen oder informativen Zwecken dienende Ausstellungen ohne Sammlung als fachbezogenen Hintergrund und ohne fachliche oder wissenschaftliche Betreuung bzw. Bearbeitung der Objekte; rein wissenschaftliche Sammlungen, die nicht regelmäßig der Öffentlichkeit zur Besichtigung zugänglich sind.

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