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CSRD-Regulatorik – was kommt auf Museen zu?

Zusammenfassung der ARGE Nachhaltiges Museum mit Verena Zeiger, ESG-Beraterin bei susform, Wien.


European Green Deal 


2019 wurde der European Green Deal vereinbart. Klimawandel und Umweltzerstörung sind existenzielle Bedrohungen für Europa und die Welt. Mit dem europäischen Grünen Deal möchte die EU daher den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen, die
 
  • bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt,
  • ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt,
  • eine Vorreiterrolle in der Nutzung von neuen Marktchancen einnimmt,
  • und eine sozial verträgliche Transformation schafft.
 
Die damit einhergehenden Maßnahmen der EU kosten bis 2030 260 Milliarden € pro Jahr. Die Kosten, wenn wir nicht Handeln (Costs of Inaction), sind beträchtlich höher: zumindest 400 Milliarden € pro Jahr sind die entstehenden Folgekosten fürs Nichthandeln.
Auch wirtschaftlich macht Klimapolitik Sinn! Damit wir ins Handeln kommen, hat die EU Regularien und Richtlinien aufgesetzt.

 

CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive = Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die CSRD setzt hierin auch den Standard für diese Berichtspflicht. Es ist in 90 Richtlinien klar definiert, wo wird berichtet, worüber muss wer berichten, wann muss berichtet werden?

Der Nachhaltigkeitsbericht muss von einem Wirtschaftsprüfer auf Glaubwürdigkeit, jedoch nicht in Tiefe und Detail gehend, geprüft werden.
Die Berichtspflicht umfasst die gesamte Wertschöpfungskette – alle internen wie externen Betriebsmittel, die das Unternehmen benötigt, um sein Unternehmensziel zu erreichen. Management- und Geschäftsführungebene werden zu Klimaschutz verpflichtet.
 
Berichtspflichtig sind für das Berichtsjahr 2025 Kapitalgesellschaften, auf die zwei der drei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zutreffen:
 
  • mehr als 250 Mitarbeiter:innen
  • mehr als 50 Mio. Umsatz
  • mehr als 25 Mio. Bilanzsumme
 
Auch wenn Museen selbst nicht berichtspflichtig sind, Stakeholder und Fördergeber können eine CSRD-ähnlichen Bericht fordern oder aber das Museum ist als Zulieferer oder Kooperationspartner Teil der Wertschöpfungskette eines anderen, berichtspflichtigen Unternehmens.
Die sog. Omnibus-Verordnung vom 26. Februar 2025 wird den Kreis betroffener Unternehmen einschränken, die Mitarbeiter:innenzahl wird auf über 1.000 erhöht.
 
Der Nachhaltigkeitsbericht muss Teil des Lage-, Geschäfts- oder Finanzberichts sein. 
 
 

European Sustainability Reporting Standards (ESRS) 

Mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden die Details der Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen der Europäischen Union genau geregelt, auch damit die Berichte vergleichbar sind und bleiben – innerhalb verschiedener Jahre sowie Unternehmensgruppen.
 
Der ESRS sieht in vier Themen Bereichen insgesamt 12 Unterpunkte vor:
 
1.   Allgemeine Standards
  • ESRS 1 Allgemeine Anforderungen
  • ESRS 2 Allgemeine Angaben
2.   Umwelt-Standards
  • ESRS E1 Klimawandel
  • ESRS E2 Umweltverschmutzung
  • ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
  • ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
  • ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
3.   Soziale Standards
  • ESRS S1 Eigene Belegschaft
  • ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
  • ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften
  • ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
4.   Governance-Standards
  • ESRS G1 Unternehmenspolitik
 
Insgesamt gibt es ca. 1.000 Datenpunkte, die jedoch nicht alle erfüllt werden müssen. Wo der Nachhaltigkeitsbericht im Geschäftsbericht eingeordnet wird, ist nicht geregelt, aber insgesamt ist eine umfangreiche Darstellung vorgesehen.
Unter diesen Punkten können alle Formen und Größen von Unternehmen sich im Grunde wiederfinden.
Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wird festgestellt, welche Themen für ein Unternehmen als wesentlich erachtet werden. 
 
Für jedes im Unternehmen wesentliche Thema werden Konzepte erstellt, Maßnahmen erarbeitet und Mittel analysiert, die zur Erreichung der formulierten Ziele führen. Anhand von Kennzahlen kann man den Fortschritt der Zielerreichung monitoren.
Wichtig ist, das Unternehmen umfassend zu denken und die Unternehmensumgebung zu integrieren: Mit welchen Behörden oder Ämter wird zusammengearbeitet, welche Partnerunternehmen gibt es, die Teil des Nachhaltigkeitsbericht sein können.
Je breiter der Prozess auf gestellt ist, desto besser: Stakeholder, Mitarbeiter:innen – möglichst viele Gruppen sollten teilhaben.
Formulierte Kennzahlen sollten ins unternehmenseigene Berichtswesen und ins Managementsystem direkt mitaufgenommen werden, damit die Ziele im Alltag im Blick bleiben und auch wirklich daran gearbeitet wird.
 

Für Museen relevant sind insbesondere  
  • Energienutzung & Transportwesen, Besucher:innenmobilität (E1 Klimawandel)
  • Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft (Re-Use, Re-Cycle) (E5)
  • ·Arbeitsbedingungen, Diversität, Work-Life-Balance im Bereich der Mitarbeiter:innen (S1 Arbeitskräfte des Unternehmens) und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2)
  • Wissensvermittlung im Sinne des Bildungsauftrages, niederschwellige Zugangsmöglichkeiten wie freier Eintritt, Inklusion (S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen)
  • Unternehmenskultur & politisches Engagement (G1 Unternehmensführung)
 
Wichtig ist, schlüssig zu erklären, warum welche Themen oder Datenbereich weggelassen wurden (Nicht-Relevanz, Nicht-Zutreffen).
 
 

EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie dient zur Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten – ob diese im Sinne der EU-Strategie als nachhaltig gelten oder nicht. Die Aktivitäten werden seit 2022 nach den beiden Kriterien „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ bewertet. 
Im Nachhaltigkeitsbericht muss man auch die Taxonomie ausgewiesen werden. Welchen Beitrag leisten die Unternehmensaktivitäten zu den sechs Umweltzielen?
 
  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung der Umweltverschmutzung
  • Schutz der Biodiversität und Ökosysteme
 
Der EU-Taxonomie-Navigator unterstützt Unternehmen dabei, klimapositive Entscheidung zu treffen, auch darunter zu finden: Libraries, archives, museums and cultural activities.
 
Teil der EU Taxonomie Verordnung ist Empfehlung eine Risikoanalyse zu machen: Wie hoch ist das Risiko durch vom klimawandelt ausgelösten Phänomen betroffen zu sein? Bspw. durch Extremwetterereignisse und deren Folgen (Hochwasser uvm.). Eine Risikoanalyse zeigt nicht nur die Risken auf sondern auch Chancen!


susform unterstützt Museen bei der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch praxisorientierte Beratung und Workshops. Sie bieten Unterstützung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD, EU-Taxonomie und freiwilligen Standards, indem sie Museen bei der Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) begleiten. 
Ein zentraler Bestandteil ist die Durchführung von Wesentlichkeitsanalysen, die als essenzieller Startpunkt für die Berichterstattung und die Weiterentwicklung der Strategie und Schwerpunktthemen dienen. 
 


susform unterstützt Museen bei der Entwicklung umfassender Nachhaltigkeitsstrategien, einschließlich Klima- und Dekarbonisierungsstrategien, und der Erstellung von Klimazielen nach anerkannten Standards wie der Science Based Targets Initiative (SBTi).  Zudem helfen sie bei der Etablierung effektiver Nachhaltigkeitsmanagementsysteme und der Implementierung einer ESG-Governance, um einen Kulturwandel innerhalb der Institution zu fördern. 
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem ESG-Datenmanagement, das die Erfassung, Verarbeitung und Analyse von Daten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten umfasst. susform unterstützt Museen dabei, die richtigen Indikatoren zu identifizieren und geeignete Prozesse zur Datenverwaltung zu entwickeln.
 
Durch praxisorientierte Workshops befähigt susform Museen, die Anforderungen der CSRD eigenständig umzusetzen und das Wissen nachhaltig zu verankern. 
Mit diesem ganzheitlichen Ansatz ermöglicht susform Museen, den Überblick im ESG-Dschungel zu behalten und die nachhaltige Transformation erfolgreich zu gestalten.

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